Für unsere Lieferungen gelten unter Ausschluss etwaiger Einkaufsbedingungen des Bestellers ausschließlich unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Der Besteller erklärt sich durch die Auftragserteilung mit unseren Geschäftsbedingungen einverstanden. Bestätigt er den Auftrag abweichend von unseren Geschäftsbedingungen, so gelten auch dann unsere Geschäftsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich; sie verstehen sich ab unserem Lager. Jeder erteilte Auftrag gilt dann als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt ist.
Unsere Preise sind Nettopreise. Sie gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung, zuzüglich Mehrwertsteuer. Zur Berechnung kommen die am Tage des Versandes und bei Abrufaufträgen die bei Fälligkeit der Abnahme gültigen Preise, es sei denn, dass feste Preise ausdrücklich vereinbart wurden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Eine Lieferfrist beginnt mit der Absendung unserer Auftragsbestätigung. Sie ist eingehalten, wenn wir bis zu ihrem Ablauf die Ware abgesandt haben. Der Versand erfolgt für Rechnung und Gefahr des Bestellers. Teillieferungen sind zulässig. Wird eine schriftlich zugesagte Lieferfrist von uns nicht eingehalten, so kann der Besteller uns schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Liefern wir auch zum Ablauf der Nachfrist nicht, so hat der Besteller das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche aus Lieferverzug oder der von uns zu vertretenden Unmöglichkeit können nur geltend gemacht werden, wenn wir grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben.
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur Erfüllung aller uns gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Ansprüche vor. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Ware werden bereits jetzt mit allen Nebenrechten an uns abgetreten und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Be- und Verarbeitung geliefert wird. Soweit der Wert der von uns zur Sicherung dienenden Waren und Forderungen unsere eigene Gesamtforderung gegen den Besteller um 20% übersteigt, sind wir auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtet. Bevorstehende und vollzogene Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen hat uns der Besteller unverzüglich mitzuteilen.
Bei Zahlungsverzug oder Zahlungseinstellung des Käufers, Einleitung von Vergleichs-oder Konkursverfahren oder sonstiger Gefährdung der Befriedigung erlischt die dem Käufer verbliebene Einziehungsermächtigung bezüglich der abgetretenen Forderungen. Der Käufer ist in diesem Fall verpflichtet, die Vorbehaltsware für jeden Dritten durch Beschilderung oder auf sonstige Weise als unser Eigentum kenntlich zu machen. Bevollmächtigte unseres Hauses sind jederzeit berechtigt, bei dem Käufer entsprechende Feststellungen zur Wahrung unserer Rechte vorzunehmen und alle dafür erforderlichen Unterlagen zur Vorlage abzuverlangen. In den vorgenannten Fällen ist im Übrigen die Vorbehaltsware fracht-und spesenfrei auf unser Verlangen an uns herauszugeben, wobei wir aufgrund einer hiermit unwiderruflich erteilten Einwilligung des Käufers zur Wegnahme befugt sind, wie wir in diesem Fall auch berechtigt aber nicht verpflichtet sind, nach unserer Wahl die Ware im Wege der Versteigerung oder freihändig zu verkaufen und den Erlös auf den Nettokaufpreis zu verrechnen.
Ansprüche des Bestellers wegen Unvollständigkeit der Lieferung oder Mängel des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort, schriftlich angezeigt werden.
Jegliche Ansprüche entfallen, wenn der Besteller oder ein Dritter ohne unsere Zustimmung Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen hat. Wir sind auch berechtigt, Nachlieferung oder Beseitigung der Mängel zu verweigern, solange der Besteller seine Verpflichtungen uns gegenüber nicht erfüllt.
Ersatzlieferung oder Gutschrift kann erst nach einwandfreier Feststellung der Ersatzpflicht durch genaue Untersuchung in unserem Werk geleistet werden. Zu diesem Zweck sind beanstandete Waren ohne Kosten für uns an uns zurückzusenden.
In dringenden Bedarfsfällen wird Ersatz zum jeweiligen Tagespreis gegen Berechnung geliefert. Nach Feststellung unserer Ersatzpflicht hat der Besteller Anspruch auf Gutschrift hinsichtlich der ihm entstandenen Transportkosten und des ihm berechneten Preises für die Ersatzlieferung.
Weitergehende Ansprüche des Bestellers als Wandlung, Minderung, Ersatzlieferung oder Nachbesserung sind ausgeschlossen, es sei denn, wir hätten vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Schaden verursacht. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den Schaden begrenzt, der als unmittelbare Folge unserer Pflichtverletzung voraussehbar war.
Rechnungsbeträge unter 100,- EUR sind sofort ohne jeden Abzug porto-und spesenfrei zahlbar, Forderungen aus Dienstleistungen sind innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar, die übrigen innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto, bei Abbuchungserlaubnis bei Rechnungsstellung mit 3% Skonto und in 30 Tagen ohne jeden Abzug.
Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen in Höhe des aktuellen Basiszinssatzes der Bundesbank berechnet. Die Geltendmachung des weiteren Verzugsschadens behalten wir uns vor.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle gegenseitigen Ansprüche ist 66709 Weiskirchen, sofern es sich bei unserem Vertragspartner um einen Vollkaufmann oder um eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt oder unser Vertragspartner seinen Sitz im Ausland hat.
Für alle Vertragsverhältnisse gilt das deutsche Recht. Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berühren die Verbindlichkeit des Vertrags im Übrigen nicht.
PMT präzision.medizin.technik GmbH / Im Gewerbegebiet 11 / 66709 Weiskirchen
Stand: 2018-11-13